1. Wie funktioniert das Vorkaufsrecht?

Wie das Vorkaufsrecht funktioniert und wie unterschiedlich die Bezirke handeln, steht hier!

Sofern ihr Fragebögen von eurem Bezirksamt erhalten habt, solltet ihr diese so schnell wie möglich ausfüllen und zurücksenden. Sie sind enorm wichtig für die sogenannte Wirtschaftlichkeitsprüfung, die auch Genossenschaften machen müssen. Einfach gesagt, ermittelt man mit einer Wirtschaftlichkeitsprüfung, ob sich der Kauf rechnet.

Die Prüfung ist nur möglich, wenn das Bezirksamt die Angaben von allen Wohnungen des Hauses erhält. Helft deshalb den Nachbar*innen, diese Formulare auszufüllen – vielen ist nicht klar, dass die meisten Daten im Mietvertrag stehen. In den Bezirken ist es mittlerweile so geregelt, dass jeweils zwei Wohnungsbaugesellschaften prüfen, ob sie als sogenannter Dritter einspringen wollen. Auch Genossenschaften oder dem Mietshäusersyndikat könnt ihr als Hausgemeinschaft die Daten in Form eines Portfolios schicken und sie können prüfen, ob das Haus zu ihnen passt.

Falls ihr nichts von eurem Bezirksamt gehört habt, obwohl euer Haus in einem Milieuschutzgebiet liegt, solltet Ihr aktiv und hartnäckig auf den Baustadtrat oder die Baustadträtin zugehen und Druck machen. In manchen Bezirken haben diese Ämter andere Namen, heißen zum Beispiel „Amt für Stadtentwicklung“ (Lichtenberg) oder “Abteilung Immobilien, Umwelt und Tiefbau“ (Steglitz-Zehlendorf). Fangt gleichzeitig an, die benötigten Daten zu ermitteln – die Zeit läuft!