Tipps & Tricks für Blaczko Mieter*innen

Wir, die Initiative Blaczko-Mieter:innen, möchten ein paar hilfreiche Informationen mit Euch teilen, die wir in den vergangenen Monaten recherchiert haben. Wir sind keine Rechtsberatung, sondern Mieter*innen wie Ihr.  Unser gemeinsames Handeln gibt uns viele Möglichkeiten unsere Interessen durchzusetzen. Es fängt damit an, dass wir unsere Rechte kennen und uns gegenseitig unterstützen. Für mehr Infos und Austausch meldet Euch gern jederzeit bei uns.

1. Kameras 

Was passiert: Ohne die ausdrückliche Zustimmung ALLER Mieter*innen eines Hauses dürfen keine Kameras im Haus oder Außenbereich installiert werden. Blaczko verwendet aber mit illegalen Kameras abgegriffene Daten, um sie gegen Mieter:innen zu verwenden. Wir haben konkrete Hinweise, dass die Hausverwaltung Material aufgezeichnet hat. Das ist in jedem Fall rechtswidrig. 

Was tun?

-> Dem Datenschutzamt melden. Man kann einfach und anonym das Onlineformular des Datenschutzamtes ausfüllen unter: https://kontakt.datenschutz-berlin.de/ . 

2. Befristete und/oder zu hohe Untermiete

Was passiert: Wie bei normalen Mietverträgen sind Befristungen von Untermietverträgen nur unter 3 Bedingungen möglich:  

a) geplanter Abriss des Hauses 

b) grundlegende Sanierung oder 

c) Eigenbedarf geplant. 

Der Grund für die Befristung muss dabei im (Unter-)Mietvertrag genannt werden. Ansonsten gilt ein Mietvertrag grundsätzlich als unbefristet. Auch die Höhe der Untermiete muss sich an den Mietspiegel halten, genau wie bei normaler Miete. Es existieren aber in Blaczko-Häusern zahlreiche Untermietverhältnisse, die unrechtmässig befristet sind, bis zu 50 % über dem Mietspiegel liegen, und zudem mit Angestellten der Blaczko Hausverwaltung (Roman Lubert) oder Familienmitgliedern (Lara Blaczko) als Hauptmieter*innen abgeschlossen wurden. 

Was tun?

-> Prüft ob Eure Miete den Mietspiegel überschreitet. Dazu benutzt Ihr am einfachsten den Mietspiegelrechner des Senats: https://www.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/mietspiegel/ . Ist Eure Miete zu hoch, könnt Ihr ein Rügeschreiben aufsetzen. Damit kann euch ein Mieterverein oder eine andere anwaltliche Vertretung helfen, es geht aber auch selbständig.
-> Im Fall von personellen Überschneidungen: Fordert Eure „Hauptmieter*innen“ dazu auf, das Untermietverhältnis in ein normales unbefristetes Mietverhältnis umzuwandeln. Und fragt doch mal beim Finanzamt nach: Ist Eure Untermiete zu hoch, erwirtschaftet der/die Hauptmieter*in offensichtlich einen Gewinn, müsste dafür ein Gewerbe angemeldet haben und diesen Gewinn auch versteuern (ca. 40 % der Kaltmiete wären als Steuer fällig). Ihr habt also ein gutes Druckmittel in der Hand. Bei mehreren profitorientierten Untermietverträgen droht hier eine kräftige Steuernachzahlung und Strafen wegen Steuerhinterziehung. Wir helfen Euch gern dabei Kontakt zu anderen Untermieter*innen herzustellen, tretet mit uns in Kontakt! 

3. Teilgewerblicher Mietvertrag

Was passiert: Teilgewerbliche Mietverträge werden vom Vermieter aufgesetzt, um die Mietpreisbremse zu umgehen: Der “gewerbliche” Anteil des Wohnraums ist meistens viel höher als die zulässige Miete vor Ort. Wohnraum als Gewerberaum zu behandeln ist aber rechtlich sehr fragwürdig und sollte nicht einfach hingenommen werden. Auch wenn Ihr den teilgewerblichen Mietvertrag bereits unterzeichnet habt, gibt es Möglichkeiten, sich im Nachhinein dagegen zu wehren und Eure Miete zu verringern.

Was tun?

-> Prüft als erstes ob Eure Miete den Mietspiegel überschreitet. Dazu benutzt Ihr am einfachsten den Mietspiegelrechner des Senats: https://www.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/mietspiegel/.  Ist Eure Miete zu hoch, könnt Ihr ein Rügeschreiben aufsetzen. Damit kann Euch ein Mieterverein oder eine andere anwaltliche Vertretung helfen, es geht aber auch selbständig. Wichtig für Euch zu wissen: Derzeit klagt ein Blaczko-Mieter mit einem teilgewerblichen Mietvertrag vor Gericht auf Absenkung seiner Miete. Es gibt bereits gute Anzeichen auf Erfolg dieser Klage und das Ergebnis wird in Kürze bekannt gegeben. Dann sollten Mieter*innen, die gezwungen waren einen teilgewerblichen Mietvertrag abzuschließen, auch auf Feststellung der Absenkung ihrer Miete klagen. Tretet also unbedingt mit uns in Verbindung, um über das Ergebnis der Klage informiert zu werden.  

4. Möblierungspauschale

Was passiert: Die Blaczko Hausverwaltung stellt teilmöblierte Mietverträge aus, mit Möbeln, die nicht existieren (angeblich eingelagert wurden) oder völlig veraltet sind. Für diese Möbeln fordert sie aber eine monatliche Möblierungspauschale.

Was tun?

-> Lasst Euch die Kaufbelege für die Möbel vorzeigen. Sollten diese von der Hausverwaltung nicht vorgelegt werden können oder ist mit der monatlichen Pauschalzahlung der Kaufwert bereits erreicht, gelten die Möbel als “abbezahlt”. Die monatliche Möblierungspauschale ist dann hinfällig. Informiert in diesem Fall, dass Ihr aus obigen Gründen keine weiteren Zahlungen für Möblierung mehr leisten werdet.  

5. Vertragsabschlußgebühren

Was passiert: Die Blaczko Hausverwaltung nimmt eine Vertragsabschlussgebühr getarnt als Verwaltungsgebühr /Arbeitsaufwand von 150-180 € oder vielleicht mittlerweile mehr. Dies ist schlicht nicht erlaubt. 

Was tun?

-> Ihr könnt diese Zahlung formlos und rückwirkend zurück verlangen. Sollte sich die Hausverwaltung nicht bereit erklären, die Gebühr zurück zu zahlen, kann man diese von der nächsten Mietzahlung abziehen und einbehalten. 

Und: Wenn ihr einen diesen Tipps umgesetzt habt, informiert uns über die Folgen!