Sommer diesen Jahres. Ein Berliner Vermieter will eine WG am Mehringdamm rausschmeißen, so richtig klar warum ist nicht. Ihre rechtliche Situation ist sehr wacklig. Schließlich ziehen alle aus.
Doch dabei bleibt es nicht. Die Nachbar*innen und wir von der MGB kriegen Wind davon und schon bald ist eine Mieter*innenversammlung organisiert. Denn bei der „Uwe Flemming Hausverwaltung“ liegt noch mehr im Argen. Der Vermieter ist wenn nur telefonisch erreichbar, Mieter*innen berichten von Reparaturstaus und die Mieten liegen bei vielen stark über dem Mietenspiegel. Bald sind weitere Häuser der Hausverwaltung recherchiert: In Kreuzberg sind es mindestens vier, dazu drei in Schöneberg, weitere Adressen sind wahrscheinlich. Schnell bildet sich eine Mieter*innenvernetzung über alle Häuser.
Das sind die Forderungen der Flemming-Mieter*innen an ihre Hausverwaltung:
1. Unterlassen Sie es Druck auf Mieter*innen auszuüben, die ihre Rechte einfordern. Gemäß Art. 9 vom Grundgesetz steht es allen Menschen frei, sich als Mieter:innen zusammen-zuschließen.
2. Halten Sie sich an die Mietpreisbremse zur Beschränkung der Mietobergrenze auf maximal 10 % über den ortsüblichen Vergleichsmieten (§ 556d BGB). Für Staffelmietvereinbarungen sind die Regelungen der Mietpreisbremse auf jede Mietstaffel anzuwenden (§ 557a BGB). Nach § 291 StGB steht die Forderung einer Wuchermiete unter Strafe. Ein Vermieter macht sich strafbar, wenn er unter vorsätzlicher Ausnutzung z.B. einer Zwangslage des Mieters eine Miete verlangt, die in einem auffälligen Missverhältnis zur Leistung steht, d.h. die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 50 % übersteigt. Das ist bei Ihren geforderten Mieten z.T. der Fall.
3. Überführen Sie die Untermietverträge mit Angestellten Ihrer Firma oder Familienmitgliedern in reguläre Mietverträge.
4. Stellen Sie eine Ansprechperson oder einen direkten, nicht postalischen, Kommunikationsweg zur Meldung von notwendigen Reparaturen und anderen Anliegen zur Verfügung. Da Sie uns z.T. Rückmeldefristen von fünf Tagen oder weniger zumuten erwarten wir zukünftige, wichtige Dokumente mit gültigem Poststempel zu erhalten.
5. Führen Sie alle Reparaturen zur Bewältigung von Mängeln bei allen Mieter*innen fristgerecht durch. Unterlassen Sie es das Einstellen von Reparaturen als Drohung zu nutzen und Mieter*innen, die ihr Recht einfordern, zu benachteiligen. Alle Mieter*innen haben das gleiche Recht auf Mängelbeseitigung (§ 535 BGB).
6. Halten Sie sich an die Ankündigungszeit von fünf Werktagen für allgemeine Bauarbeiten und von drei Monaten für z. B. Dachgeschossausbauten. Wir verweisen hier auch ausdrücklich auf das Recht auf Mietminderung (§ 536 BGB). Die Mietminderung ist ein gesetzliches Recht, das der Mieter ohne Zustimmung des Vermieters geltend machen kann. Voraussetzung ist aber die Anzeige des Mangels beim Vermieter. Die Minderung beginnt grundsätzlich mit Eintreten des Mangels und endet mit dessen Beseitigung.
7. Legen Sie die geforderten Belege zu Nebenkostenabrechnungen offen. Mieter*innen haben das Recht auf Belegeinsicht, um Ihre Rechnungen zu überprüfen. Es besteht der Verdacht, dass Sie leerstehende Wohnungen von der Gesamtgröße der Wohnanlage abziehen, um so die Kostenanteile nicht selbst tragen zu müssen.
Am 16. Juni haben wir gemeinsam als Mieter:innen Flemming unseren Forderungsbrief übergeben. Weil Flemming auf unsere Gesprächsangebote nicht reagierte, setzen wir speziell die Mietsenkungen nun selbst durch!
So konnten schon mehrere Mieter:innen ihre Miete um mehrere hundert Euro monatlich senken.
Solltet auch ihr Mieter*innen bei der Uwe Flemming Hausverwaltung sein: Meldet euch bei uns! Gemeinsam sind wir stärker.