Wohnungsbesichtigungen sind häufig erstes Anzeichen für einen potenzielle Eigenbedarfskündigung. Renitenz zu signalisieren, kann einen Teil der Kaufinteressent*innen abschrecken. Selbst wenn Makler*innen diesen vermutlich häufig signalisieren, dass eine „Eigenbedarfskündigung“ keinerlei Probleme darstellt, scheuen sich auch Kaufinteressierte vor Problemen.
Daher ist es sinnvoll, im Verkaufsprozess deutlich zu machen, dass mensch ein/e renitente Mieter*in ist.
1. Kommunikation mit der Hausverwaltung
Die Kommunikation mit der Hausverwaltung ist bestenfalls auf postalisch umzustellen, um beispielsweise im Angesicht von Wohnungsbesichtigungen etc. mehr Zeit für die rechtliche Beratung und Unterstützungsorganisierung zu haben.
2. Erste Besichtigung durch Makler*in
Makler*innen erzählen das Blaue vom Himmel → Mieter*innen sollten Makler*innen nicht vertrauen.
Keine Fotos zulassen! Fotos von der Wohnung dürften nur gemacht werden, wenn der/die Mieter*in dies duldet. Ansonsten verletzt es seine/ihre grundgesetzlich geschützte Privatsphäre. Um sicher zu gehen, können die entsprechenden Personen gebeten werden, an der Wohnungstür ihre Kamera bzw. das Handy sichtbar zu deponieren.
Zeugen oder Zeuginnen sollten jede Form von Besichtigungstermin begleiten. Am einfachsten ist das mit einer organisierten Hausgemeinschaft. Gegenüber Makler*innen kann das schon eine gewisse Abschreckungswirkung entfalten.
In Kombination ist es eine Strategie, den Eigentümer*innen schriftlich zum ersten Mal um eine Kündigungsschutzklausel zu bitten. Diese Klausel muss (a) konkret den Mietvertrag benennen und sagen, dass sie Teil des Mietvertrages wird und (b) besagen, dass der Vermieter auf Eigenbedarf entlang der BGB Definition verzichtet. Das lautet dann in etwa so:
„Nachtrag zum Mietvertrag vom …Die Mietvertragsparteien vereinbaren ergänzend zum Mietvertrag vom … den Ausschluss von Kündigungen gem. § 573 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BGB, insbesondere wegen Eigenbedarfs und mangelnder wirtschaftlicher Verwertbarkeit für die Dauer des Mietverhältnisses.“
Briefe an Eigentümer*innen können per Bote, oder kollektiv am Wohnort derselben überreicht werden.
Denkbar ist, die Besichtigungen kollektiv derart zu erschweren, dass Eigentümer*innen unter Druck stehen, die Klausel in den Mietvertrag zu setzen. Das kann allerdings einige Risiken bergen.
3. Kaufbesichtigungen werden angebahnt
- Die Terminfindung kann durch das wiederholte Nennen von Alternativterminen/Ausfall durch Krankheit etc. erschwert werden. Hier bewährt sich die postalische Kommunikation enorm. Auf Vorschläge muss allerdings reagiert werden und Termine müssen grundsätzlich ermöglicht werden. 1 Stunde (als Sammeltermin) Ist tendenziell ausreichend pro Woche.
- Mieter*innen können die Besichtigung auf 3-4 Personen beschränken. Gewöhnlich werden pro Partei 15 min. anberaumt.
4. Besichtigungen durch Kaufinteressent*innen
Es ist sehr unterschiedlich, was mensch bei Besichtigungen machen kann. Manche Eigentümer*innen mahnen schon bei kleinsten Vorkommnissen ab, andere sind da weniger vorschnell. MIt Abmahnungen ist nicht zu spaßen, ein Verhalten, das zu Abmahnungen führt, die vor Gericht Bestand haben könnten, sollte vermieden werden. Es gilt allgemein in freundlichem Ton mit Hausverwaltung und Eigentümer*in zu kommunizieren. Es folgen zwei Risikostufen von Besichtigungsstörung, je nach Einschätzung der/s Eigentümer*in – das sind grobe Empfehlungen, die am besten mit erfahrenen Mieter*innen besprochen werden sollten.
Immer machbar
- Vor der Besichtigung kann die Bekanntgabe der Identität der Besichtigenden gefordert werden. Sie müssen für die Mieter*innen identifizierbar sein.
- Zeugen oder Zeuginnen sollten jede Form von Besichtigungstermin begleiten. Nachbar*innen können als solche vorgestellt werden und es kann gesagt werden, dass mensch im Haus sehr gut befreundet ist. Das können ruhig ein paar Menschen sein. Es macht umso mehr Eindruck, wenn diese Menschen eine gewisse Aufmerksamkeit gegenüber den Besichtigenden zeigen.
- Die Mieter*innen können sagen, dass sie rechtsschutzversichert sind und in der Wohnung wohnen bleiben möchten. Plakate können die Wände zieren, Mieterorganisation kann damit beispielsweise signalisiert werden und es können sichtbar Hefte vom Mieterverein etc. ausliegen.
- Zum Schutz der Privatsphäre können Regale und Möbel/Dinge beispielsweise mit Stoffen abgehängt werden. Die Wohnung muss sichtbar bleiben.
- Die Mieter*innen müssen selbst nicht anwesend sein und können sich auch überlegen, sich von Personen, denen sie vertrauen, vertreten zu lassen. Manche Mieter*innen entlastet sowas. Andererseits kann es eindrücklicher sein, wenn die Mieter*innen selbst sich zu Wort melden gegenüber den Eigentümer*innen.
- In der Wohnung können Vorhänge zugezogen werden, solange alles noch gut sichtbar ist, oder es kann auch grelles Licht angeschaltet werden.
- Es kann etwas stark Riechendes gekocht werden.
- Die Interessent*innen können nur einzeln eingelassen werden (Kaufpartei, diejenigen, die die Kaufentscheidung treffen) Es muss keine gesamte Familie eingelassen werden, bzw. es können nacheinander Kleingrüppchen gebildet werden.
- Nachbar*innen könnten schweigend im Aufgang/ihren Wohnungstüren stehen.
- Denkbar ist auch, dass sich sehr viele Nachbar*innen vor dem Haus versammeln, ohne Schilder, und ohne Parolen einfach still vor dem Haus stehen. Wenn es wirklich viele sind, sollte es eine Art Briefing dafür geben.
Etwas riskanter, abhängig von Organisationsgrad & Risikobereitschaft
- Wenn ihr im Haus vernetzt seid, ist es möglich, die Nachbarin über euch auf vertrauensvoller Basis mal etwas lauter sein zu lassen, oder andere Nachbar*innen können im Haus Musik abspielen. Das Erscheinungsbild des Hausflurs kann von anderen Menschen möglicherweise verändert werden.
- Mieter*innen können sich in entsprechender Situation an Mieterinitiativen wenden, die unterstützend einladen können, die Besichtigung zu stören. Sie selbst sollten dazu nicht einladen. Vorab kann geklärt werden, wie weit soetwas gehen kann. Es gab schon Besichtigungen, auf denen Nackte herumgelaufen sind, bei denen vor dem Haus Sit Ins, Konzerte, Demonstrationen, Picknicks etc. veranstaltet wurden. Niemand kann nachweisen, dass die Mieter*innen eingeladen haben und dennoch kann es Abmahnungen geben, die dann wahrscheinlich keinen Bestand haben, sollte der Fall vor Gericht landen. Ob ein solches Vorgehen empfehlenswert ist, richtet sich nach der Risikobereitschaft der Betroffenen. Es wurden schon so manche Käufer*innen auf diese Weise abgeschreckt. Wiederholbar ist eine solche Aktion nach Abmahnung eher nicht.