Alle von Verdrängung bedrohten und von auslaufenden Bindungen betroffenen sind herzlich eingeladen, sich der Lychener 50 dezentral anzuschließen. Die Pressemitteilung der Mieter*innengruppe findet sich hier.
In den ehemaligen Sanierungsgebieten im Bezirk Pankow, aber auch außerhalb, wurden im Rahmen des Programms („Soziale Stadterneuerung“) seit dem Jahr 1993 ca. 7.040 Wohnungen mit Belegungsrechten und Mietpreisbindungen geschaffen.
Was bedeutet es genau?
Die Förderverträge wurden mit Bindungszeiträumen von 20 – 30 Jahren abgeschlossen. Die Dauer hing wohl von der Höhe der Fördermittel ab. Im Vorfeld wurde über externe Gesellschaften der finanzielle Bedarf an Instandsetzung und Modernisierung geschätzt. Einen Teil dieser Kosten wurde dann den Eigentümern als Fördermittel gezahlt. Ein Kritikpunkt war, dass niemals eine wirkliche Abrechnung stattfand, also nicht kontrolliert wurde, wofür die Fördermittel tatsächlich benutzt wurden.
Im Gegenzug wurde die damals noch fast unbegrenzt mögliche Modernisierungsumlage gekappt. Die Miete sollte nicht mehr als der Durchschnittswert der anzuwendenden Mittelwerte der Mietspiegelfelder für die Wohnungsgrößen 40 – 60 und 60 – 90 m² betragen. Mieter*innen mit geringem Einkommen – Grenze war das zulässige Einkommen zum Erhalt eines Wohnberechtigungsscheins (Bundesgrenzen) – konnten dann die Miete weiter reduzieren. Zuletzt auf 5,15 € pro Quadratmeter. Weitere Regelungen, die Mieter*innen schützen sollte, waren der Verzicht auf Eigenbedarfs- und Verwertungskündigungen. Außerdem erhielten die Bezirksämter ein Belegungsrecht für freiwerdende Wohnungen in diesen Häusern. Diese wurden dann an Sanierungsbetroffene und WBS-Inhaber*innen vergeben.
Mit jeder Wohnung, die damit aus der Mietpreisbindung fallen wird, kann nicht nur die Miete für die Bewohner*innen sprunghaft ansteigen, sondern wird sich auch die allgemeine Mietenentwicklung im Bezirk Pankow verändern. Der wegfallende Schutz vor Eigenbedarfskündigungen wird die Verdrängung von Mieter*innen zusätzlich beschleunigen.